<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Das Urheberrecht ist im öffentlichen Raum</title>
	<atom:link href="http://blog.klett-cotta.de/allgemein/das-urheberrecht-ist-im-offentlichen-raum/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://blog.klett-cotta.de/allgemein/das-urheberrecht-ist-im-offentlichen-raum/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Wed, 10 Mar 2010 19:16:54 +0100</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.8.4</generator>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
		<item>
		<title>Von: Google et la Bibliothèque Nationale à Paris - Das Frankreich-Blog - France blog</title>
		<link>http://blog.klett-cotta.de/allgemein/das-urheberrecht-ist-im-offentlichen-raum/comment-page-1/#comment-2092</link>
		<dc:creator>Google et la Bibliothèque Nationale à Paris - Das Frankreich-Blog - France blog</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Aug 2009 12:23:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.klett-cotta.de/?p=348#comment-2092</guid>
		<description>[...] auf dem  Blog von Klett-Cotta: &gt; Leser, Autoren, Verleger und Herausgeber &#8211; 22. Juli 2009  &gt; Das Urheberrecht ist im &#246;ffentlichen Raum &#8211; 22. Juli 2009 &gt; Johann Friedrich Cotta und die Rechte der Autoren &#8211; 3. Mai 2009  &gt; [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] auf dem  Blog von Klett-Cotta: &gt; Leser, Autoren, Verleger und Herausgeber &#8211; 22. Juli 2009  &gt; Das Urheberrecht ist im &ouml;ffentlichen Raum &#8211; 22. Juli 2009 &gt; Johann Friedrich Cotta und die Rechte der Autoren &#8211; 3. Mai 2009  &gt; [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Joachim Losehand</title>
		<link>http://blog.klett-cotta.de/allgemein/das-urheberrecht-ist-im-offentlichen-raum/comment-page-1/#comment-1958</link>
		<dc:creator>Joachim Losehand</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2009 07:38:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.klett-cotta.de/?p=348#comment-1958</guid>
		<description>Dabei sollte man nicht vergessen, daß der von Reuß ausgeführte personalistische Begründungs-Ansatz für das Urheberrecht einer unter mehreren ist. Ich zweifele daran, daß die Metapher von der &quot;Vater-Kind-Beziehung&quot; von jener argumentativen Stärke für Werkherrschaft (sic!) ist, wie das Bild, daß diese Metapher evoziert.

Denn gerade die emotionale Bindung von Eltern zu ihren Kindern (und vice versa) ist nun gerade nicht auf lebenslange Kontrolle in allen Lebenslagen (&quot;Publikationsumgebungen&quot;) ausgerichtet, sondern im Gegenteil daran, den Menschen Selbständigkeit und Selbstentfaltung zu ermöglichen und diese zu unterstützen.

Auch hinsichtlich der Eigenleistung muß meiner Meinung nach zugestehen, daß die subjektive Schöpfungshöhe nicht notwendigerweise mit der objektiven Schöpfungshöhe übereinstimmt. Der - kulturbedingte - Wert der &quot;Originalität&quot; und des &quot;herausragenden&quot; Individuums relativiert sich häufig aus kunstgeschichtlicher Sicht.

In diesem Zusammenhang ist es auch verständlich, daß &quot;politisch nicht vordringlich daran gearbeitet wird, den Individualrechten national und international Geltung zu verschaffen&quot;, weil kulturell, wie Sie sicherlich wissen, das kontinentaleuropäische Modell des Urheberrechts als Individualrecht in anderen Kulturräumen unbekannt ist bzw. nicht geteilt wird. Es ist auch kaum zu vermuten, daß dieses Modell exportierbar ist, geschweige denn, daß ihm &quot;international Geltung&quot; verschafft werden kann.

Daß wenigstens die Transpiration des Urhebers eine Eigenleistung ist, die er kompensiert sehen will, ist weder verwerflich noch unverständlich. Irritierend jedoch ist, daß Urheberrecht zunehmend als ausschließliche Verpflichtung gegenüber dem Urheber, nicht aber auch als Verpflichtung gegenüber den Nutzern angesehen wird.

Das Medium Internet ist struktuell und historisch durch seine Entstehung als Kommunikationsmittel in den Wissenschaften vor allem ein Medium kommunitaristischen Austauschs und horizontaler Kommunikation. So wie jeder Wissenschaftler Urheber und Nutzer in Personalunion ist, ist prinzipiell auch jeder andere Internetnutzer in der Lage, einen Rollenwechsel vom passiven Rezipienten zum aktiven Produzenten vorzunehmen.

Daraus ergibt sich ein Autor-Leser-Wechselspiel von gegenseitigen Verpflichtungen, das ganz selbstverständlich sowohl Urheberrechte als auch Nutzerrechte, Nutzerpflichten, aber auch Urheberpflichten kennt.

Tatsächlich wird es in unmittelbarer Zukunft insgesamt um einen Ausgleich von berechtigten Interessen sowohl von Urhebern als auch von Nutzern gehen. Daß der &quot;Heidelberger Appell&quot; die Interessen von künstlerischen und wissenschaftlichen Urhebern gleichermaßen vertreten will, ist ein nicht zu behebendes malum für beide Gruppen. Daß er der personalistischen Rechtfertigung und der mit Blick auf die postmoderne Kritik (Foucault et al.) nicht unwidersprochenen Theorie der Werkherrschaft des Urhebers das Wort redet, ist das Recht der Heidelberger Appelanten.

Das Recht der Nutzer, hier ein - auch theoretisches - Gegengewicht zu schaffen und Nutzerrechte und -interessen in der digitalen Welt (z.B. durch die Piratenpartei) vertreten und gestärkt zu sehen, ist allerdings ebenso berechtigt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dabei sollte man nicht vergessen, daß der von Reuß ausgeführte personalistische Begründungs-Ansatz für das Urheberrecht einer unter mehreren ist. Ich zweifele daran, daß die Metapher von der &#8220;Vater-Kind-Beziehung&#8221; von jener argumentativen Stärke für Werkherrschaft (sic!) ist, wie das Bild, daß diese Metapher evoziert.</p>
<p>Denn gerade die emotionale Bindung von Eltern zu ihren Kindern (und vice versa) ist nun gerade nicht auf lebenslange Kontrolle in allen Lebenslagen (&#8221;Publikationsumgebungen&#8221;) ausgerichtet, sondern im Gegenteil daran, den Menschen Selbständigkeit und Selbstentfaltung zu ermöglichen und diese zu unterstützen.</p>
<p>Auch hinsichtlich der Eigenleistung muß meiner Meinung nach zugestehen, daß die subjektive Schöpfungshöhe nicht notwendigerweise mit der objektiven Schöpfungshöhe übereinstimmt. Der &#8211; kulturbedingte &#8211; Wert der &#8220;Originalität&#8221; und des &#8220;herausragenden&#8221; Individuums relativiert sich häufig aus kunstgeschichtlicher Sicht.</p>
<p>In diesem Zusammenhang ist es auch verständlich, daß &#8220;politisch nicht vordringlich daran gearbeitet wird, den Individualrechten national und international Geltung zu verschaffen&#8221;, weil kulturell, wie Sie sicherlich wissen, das kontinentaleuropäische Modell des Urheberrechts als Individualrecht in anderen Kulturräumen unbekannt ist bzw. nicht geteilt wird. Es ist auch kaum zu vermuten, daß dieses Modell exportierbar ist, geschweige denn, daß ihm &#8220;international Geltung&#8221; verschafft werden kann.</p>
<p>Daß wenigstens die Transpiration des Urhebers eine Eigenleistung ist, die er kompensiert sehen will, ist weder verwerflich noch unverständlich. Irritierend jedoch ist, daß Urheberrecht zunehmend als ausschließliche Verpflichtung gegenüber dem Urheber, nicht aber auch als Verpflichtung gegenüber den Nutzern angesehen wird.</p>
<p>Das Medium Internet ist struktuell und historisch durch seine Entstehung als Kommunikationsmittel in den Wissenschaften vor allem ein Medium kommunitaristischen Austauschs und horizontaler Kommunikation. So wie jeder Wissenschaftler Urheber und Nutzer in Personalunion ist, ist prinzipiell auch jeder andere Internetnutzer in der Lage, einen Rollenwechsel vom passiven Rezipienten zum aktiven Produzenten vorzunehmen.</p>
<p>Daraus ergibt sich ein Autor-Leser-Wechselspiel von gegenseitigen Verpflichtungen, das ganz selbstverständlich sowohl Urheberrechte als auch Nutzerrechte, Nutzerpflichten, aber auch Urheberpflichten kennt.</p>
<p>Tatsächlich wird es in unmittelbarer Zukunft insgesamt um einen Ausgleich von berechtigten Interessen sowohl von Urhebern als auch von Nutzern gehen. Daß der &#8220;Heidelberger Appell&#8221; die Interessen von künstlerischen und wissenschaftlichen Urhebern gleichermaßen vertreten will, ist ein nicht zu behebendes malum für beide Gruppen. Daß er der personalistischen Rechtfertigung und der mit Blick auf die postmoderne Kritik (Foucault et al.) nicht unwidersprochenen Theorie der Werkherrschaft des Urhebers das Wort redet, ist das Recht der Heidelberger Appelanten.</p>
<p>Das Recht der Nutzer, hier ein &#8211; auch theoretisches &#8211; Gegengewicht zu schaffen und Nutzerrechte und -interessen in der digitalen Welt (z.B. durch die Piratenpartei) vertreten und gestärkt zu sehen, ist allerdings ebenso berechtigt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
