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	<title>Kommentare zu: Leser, Autoren, Verleger und Herausgeber</title>
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		<title>Von: Google et la Bibliothèque Nationale à Paris - Das Frankreich-Blog - France blog</title>
		<link>http://blog.klett-cotta.de/klett-cotta/leser-autoren-verleger-und-herausgeber/comment-page-1/#comment-2090</link>
		<dc:creator>Google et la Bibliothèque Nationale à Paris - Das Frankreich-Blog - France blog</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Aug 2009 11:58:42 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Beitr&#228;ge zum Thema Urheberrecht auf dem  Blog von Klett-Cotta: &gt; Leser, Autoren, Verleger und Herausgeber &#8211; 22. Juli 2009  &gt; Das Urheberrecht ist im &#246;ffentlichen Raum &#8211; 22. Juli 2009 &gt; [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Beitr&auml;ge zum Thema Urheberrecht auf dem  Blog von Klett-Cotta: &gt; Leser, Autoren, Verleger und Herausgeber &#8211; 22. Juli 2009  &gt; Das Urheberrecht ist im &ouml;ffentlichen Raum &#8211; 22. Juli 2009 &gt; [...]</p>
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		<title>Von: Patrick Schnabel</title>
		<link>http://blog.klett-cotta.de/klett-cotta/leser-autoren-verleger-und-herausgeber/comment-page-1/#comment-2008</link>
		<dc:creator>Patrick Schnabel</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Aug 2009 15:02:12 +0000</pubDate>
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		<description>Im Blog-Posting steht &quot;Nun weiß ich auch, dass ein Verlag und ein Herausgeber nicht immer unbedingt eine Garantie für eine Qualitätssicherung sind, aber Ihre Existenz und ihre Name sind für die Leser eine wichtige und solide Hilfestellung, die Qualität der Bücher einschätzen zu können.&quot;

Viele Menschen, die das Internet für sich entdecken, stellen fest, dass Qualität in der Transparenz der Sache liegt. Der Name eines Verlags ist nicht transparent. Die Rezensionen zu einem Buch bei Amazon schon viel eher. Eine Rezension, so fern sie nicht geschummelt ist, deckt Dinge auf, die der Name des Verlags, des Autors oder auch das Buchcover eher verdecken.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Im Blog-Posting steht &#8220;Nun weiß ich auch, dass ein Verlag und ein Herausgeber nicht immer unbedingt eine Garantie für eine Qualitätssicherung sind, aber Ihre Existenz und ihre Name sind für die Leser eine wichtige und solide Hilfestellung, die Qualität der Bücher einschätzen zu können.&#8221;</p>
<p>Viele Menschen, die das Internet für sich entdecken, stellen fest, dass Qualität in der Transparenz der Sache liegt. Der Name eines Verlags ist nicht transparent. Die Rezensionen zu einem Buch bei Amazon schon viel eher. Eine Rezension, so fern sie nicht geschummelt ist, deckt Dinge auf, die der Name des Verlags, des Autors oder auch das Buchcover eher verdecken.</p>
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		<title>Von: Joachim Losehand</title>
		<link>http://blog.klett-cotta.de/klett-cotta/leser-autoren-verleger-und-herausgeber/comment-page-1/#comment-1962</link>
		<dc:creator>Joachim Losehand</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2009 13:23:37 +0000</pubDate>
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		<description>Der Heidelberger Appel &quot;warnt vor Veränderungen des Urheberrechts zu Lasten der Autoren und der Verlage, also all denen, die Inhalte herstellen, und trifft damit einen empfindlichen Nerv derjenigen, die glauben, dass das Internet die Bedingungen für das Urheberrecht verändern werde.&quot;

Genau das ist der Grund für seine von mir diagnostizierte Unfruchtbarkeit. Denn mehrere Punkte werden dabei ignoriert:

1) Daß das Internet als Kommunikations- und Informationsmedium das Urheberrecht (und seine Bedingungen) nicht berühren und damit auch nicht verändern wird, ist einge gewagte These ohne empirischen Rückhalt. Alle technischen Innovationen auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel haben auch die bestehenden (auch nichtkodifizierten) Rechte von Urhebern bzw. das Rechtsverständnis berührt und verändert.

2) Faktisch hat das Internet schon das Urheberrecht erreicht und tangiert, denn leidenschaftlos muß man feststellen, daß das Urheberrecht sich allgemein in seiner derzeitigen Gestalt in einer Legitimationskrise befindet. Es ist wenig plausibel, anzunehmen, daß innerhalb einer Dekade sich das Rechts- bzw. Unrechtsbewußtsein von Nutzern so dramatisch gewandelt hat, daß wir uns in absehbarer Zeit der Anarchie und Gesetzlosigkeit gegenüber sehen werden. Das Urheberrecht ist für Urheber wie auch Nutzer gleichermaßen ohne fachjuristischen Beistand kaum durchschaubar, im Grunde verstoßen alle Nutzer potentiell bzw. faktisch gerade durch Unwissenheit gegen geltendes (Urheber-)Recht. Von der Kriminalisierung ganzer Generationen und deren sich veränderndes Nutzerverhalten einmal ganz abgesehen. Legitimationskrisen von Rechtnormen lassen sich nicht durch eine Verschärfung der Sanktionen beheben.

3) Das Internet ist - trotz aller regionalen Unterschiede - ein globales Netz. Die mit seiner Verbreitung auch einhergehende Globalisierung der Wirtschaft hat auch eine Globalisierung von Urheberrechtsvorstellungen zur Folge. &quot;Google Books&quot; ist nur einer der Indikatoren dafür, daß anglo-amerikanische copyright-Vorstellungen mit dem kontinentaleuropäischen Individualrechts-Modell konkurrieren. Hinzukommt der aus und mit dem Internet verbreitete &quot;share&quot;-Gedanke, die Idee der &quot;creative commons&quot;, der &quot;GNU open source&quot;-Gedanke usw., die von Urhebern im Netz nicht gefordert werden muß, sondern aktiv von Urhebern entwickelt, aufgegriffen und angenommen wird. Diese Parallel-Entwicklung kann man nicht ignorieren, wenn wir über die Wechselwirkungen von &quot;Urheberrecht&quot; und &quot;Internet&quot; sprechen.

4) Die bisherigen Novellen zum UrhG sind alle nicht zulasten der Urheber bzw. deren Vermittler (Verlage) erfolgt, sondern zulasten der Nutzer. So hat der 2. Korb von 2008 direkte Auswirkungen auf meine Arbeit als Wissenschaftler gehabt (Stichwort: subito-Dokumente-Lieferdienst) und meine Rahmenbedingungen als Nutzer verschlechtert. Darum ist es wenig plausibel, daß Urheber und Werkvermittlern unmittelbar gravierende Einschnitte und substantielle Einbußen bei den anstehenden nächsten Novellierungsrunden erfahren.

5) Die Bestimmung, was &quot;Open Access&quot; ist, läßt sich, streicht man den Begriff &quot;Internet&quot; auch als Erklärung, was eine öffentliche (wissenschaftliche) Bibliothek ist, verstehen. Denn dort ist mir - und allen Interessierten - &quot;wiss. Literatur kostenfrei und öffentlich [...] zugänglich, sodaß Interessierte die Volltexte lesen, [mit nach Hause nehmen], kopieren, verteilen&quot; usw. können. Obwohl der technische Fortschritt mir meine Arbeit verbessert, verschlechtert das novellierte Urheberrecht bzw. behindern die Vermittler-Ansprüche meine Arbeit, da sie mir eine technik-adäquate legale Nutzung von Arbeitsmitteln (Literatur) verweigert bzw. massiv erschwert. Der Heidelberger Appell setzt sich überhaupt nicht inhaltlich und argumentativ mit den durch technischen Fortschritt möglichen veränderten Arbeitsbedingungen der Nutzer auseinander; tatsächlich kommt der Leser/Nutzer überhaupt nicht vor.

6) Und schließlich ignoriert der Heidelberger Appell völlig die Tatsache, daß das gezeichnete Bild von &quot;mit Hingabe&quot; schöpfenden Urhebern, die ein inniges Band zu ihrem Werk knüpfen, nur um die 20% aller Urheber betrifft, nämlich die freischaffenden und nichtangestellten Urheber. So werden konsequent auch die Arbeitsbedingungen von journalistischen Urhebern (Textern, Graphikern, Photographen usw.) vernachlässigt, deren Auftraggeber im Zuge der allgemein üblichen Vertragsbedingungen sämtliche Rechte umfassend und exklusiv an den Werkstücken einfordern und neben den Preisen auch die Konditionen durch ihre Marktmacht diktieren. Von &quot;Werkherrschaft&quot; brauchen die freien Mitarbeiter der Presse überhaupt nicht zu träumen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Heidelberger Appel &#8220;warnt vor Veränderungen des Urheberrechts zu Lasten der Autoren und der Verlage, also all denen, die Inhalte herstellen, und trifft damit einen empfindlichen Nerv derjenigen, die glauben, dass das Internet die Bedingungen für das Urheberrecht verändern werde.&#8221;</p>
<p>Genau das ist der Grund für seine von mir diagnostizierte Unfruchtbarkeit. Denn mehrere Punkte werden dabei ignoriert:</p>
<p>1) Daß das Internet als Kommunikations- und Informationsmedium das Urheberrecht (und seine Bedingungen) nicht berühren und damit auch nicht verändern wird, ist einge gewagte These ohne empirischen Rückhalt. Alle technischen Innovationen auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel haben auch die bestehenden (auch nichtkodifizierten) Rechte von Urhebern bzw. das Rechtsverständnis berührt und verändert.</p>
<p>2) Faktisch hat das Internet schon das Urheberrecht erreicht und tangiert, denn leidenschaftlos muß man feststellen, daß das Urheberrecht sich allgemein in seiner derzeitigen Gestalt in einer Legitimationskrise befindet. Es ist wenig plausibel, anzunehmen, daß innerhalb einer Dekade sich das Rechts- bzw. Unrechtsbewußtsein von Nutzern so dramatisch gewandelt hat, daß wir uns in absehbarer Zeit der Anarchie und Gesetzlosigkeit gegenüber sehen werden. Das Urheberrecht ist für Urheber wie auch Nutzer gleichermaßen ohne fachjuristischen Beistand kaum durchschaubar, im Grunde verstoßen alle Nutzer potentiell bzw. faktisch gerade durch Unwissenheit gegen geltendes (Urheber-)Recht. Von der Kriminalisierung ganzer Generationen und deren sich veränderndes Nutzerverhalten einmal ganz abgesehen. Legitimationskrisen von Rechtnormen lassen sich nicht durch eine Verschärfung der Sanktionen beheben.</p>
<p>3) Das Internet ist &#8211; trotz aller regionalen Unterschiede &#8211; ein globales Netz. Die mit seiner Verbreitung auch einhergehende Globalisierung der Wirtschaft hat auch eine Globalisierung von Urheberrechtsvorstellungen zur Folge. &#8220;Google Books&#8221; ist nur einer der Indikatoren dafür, daß anglo-amerikanische copyright-Vorstellungen mit dem kontinentaleuropäischen Individualrechts-Modell konkurrieren. Hinzukommt der aus und mit dem Internet verbreitete &#8220;share&#8221;-Gedanke, die Idee der &#8220;creative commons&#8221;, der &#8220;GNU open source&#8221;-Gedanke usw., die von Urhebern im Netz nicht gefordert werden muß, sondern aktiv von Urhebern entwickelt, aufgegriffen und angenommen wird. Diese Parallel-Entwicklung kann man nicht ignorieren, wenn wir über die Wechselwirkungen von &#8220;Urheberrecht&#8221; und &#8220;Internet&#8221; sprechen.</p>
<p>4) Die bisherigen Novellen zum UrhG sind alle nicht zulasten der Urheber bzw. deren Vermittler (Verlage) erfolgt, sondern zulasten der Nutzer. So hat der 2. Korb von 2008 direkte Auswirkungen auf meine Arbeit als Wissenschaftler gehabt (Stichwort: subito-Dokumente-Lieferdienst) und meine Rahmenbedingungen als Nutzer verschlechtert. Darum ist es wenig plausibel, daß Urheber und Werkvermittlern unmittelbar gravierende Einschnitte und substantielle Einbußen bei den anstehenden nächsten Novellierungsrunden erfahren.</p>
<p>5) Die Bestimmung, was &#8220;Open Access&#8221; ist, läßt sich, streicht man den Begriff &#8220;Internet&#8221; auch als Erklärung, was eine öffentliche (wissenschaftliche) Bibliothek ist, verstehen. Denn dort ist mir &#8211; und allen Interessierten &#8211; &#8220;wiss. Literatur kostenfrei und öffentlich [...] zugänglich, sodaß Interessierte die Volltexte lesen, [mit nach Hause nehmen], kopieren, verteilen&#8221; usw. können. Obwohl der technische Fortschritt mir meine Arbeit verbessert, verschlechtert das novellierte Urheberrecht bzw. behindern die Vermittler-Ansprüche meine Arbeit, da sie mir eine technik-adäquate legale Nutzung von Arbeitsmitteln (Literatur) verweigert bzw. massiv erschwert. Der Heidelberger Appell setzt sich überhaupt nicht inhaltlich und argumentativ mit den durch technischen Fortschritt möglichen veränderten Arbeitsbedingungen der Nutzer auseinander; tatsächlich kommt der Leser/Nutzer überhaupt nicht vor.</p>
<p>6) Und schließlich ignoriert der Heidelberger Appell völlig die Tatsache, daß das gezeichnete Bild von &#8220;mit Hingabe&#8221; schöpfenden Urhebern, die ein inniges Band zu ihrem Werk knüpfen, nur um die 20% aller Urheber betrifft, nämlich die freischaffenden und nichtangestellten Urheber. So werden konsequent auch die Arbeitsbedingungen von journalistischen Urhebern (Textern, Graphikern, Photographen usw.) vernachlässigt, deren Auftraggeber im Zuge der allgemein üblichen Vertragsbedingungen sämtliche Rechte umfassend und exklusiv an den Werkstücken einfordern und neben den Preisen auch die Konditionen durch ihre Marktmacht diktieren. Von &#8220;Werkherrschaft&#8221; brauchen die freien Mitarbeiter der Presse überhaupt nicht zu träumen.</p>
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		<title>Von: Heiner Wittmann</title>
		<link>http://blog.klett-cotta.de/klett-cotta/leser-autoren-verleger-und-herausgeber/comment-page-1/#comment-1961</link>
		<dc:creator>Heiner Wittmann</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2009 11:40:41 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Der “Heidelberger Appell” und die seitens der Befürworter eingebrachten Argumentationen sind im Grunde unfruchtbar,...&quot; das finde ich überhaupt nicht. Er warnt vor Veränderungen des Urheberrechts zu Lasten der Autoren und der Verlage, also all denen, die Inhalte herstellen, und trifft damit einen empfindlichen Nerv derjenigen, die glauben, dass das Internet die Bedingungen für das Urheberrecht verändern werde. Die Autoren des Heidelberger Appells sehen bestimmt Vorboten einer Einschränkung des Urheberrechts in solchen Sätzen wie diesen: &quot;Open Access meint, dass diese [= die wissenschaftliche, Anm. d. Red. =der Website open-access.net w.] Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind,&quot; auf auf www.open-access.net zu lesen. Vielleicht meinen die Autoren dieses Satzes etwas anderes, mehr oder weniger als dieser eine Satz wiedergibt. Aber auch hier wird mit dieser Meinung über die Herstellung von Inhalten erkennbar, dass die Tätigkeit von Autoren, Herausgebern und Verlagen unterschätzt wird. Sie schreiben auch. &quot;Reihen, Sammelbände und Periodika werden primär von Wissenschaftlern ediert und inhaltlich betreut, nicht von Verlagen.&quot; Oft unterstützen aber auch Verlage mit ihrem Knowhow wissenschaftliche Reihen, ganz zu schweigen von der Finanzierung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Der “Heidelberger Appell” und die seitens der Befürworter eingebrachten Argumentationen sind im Grunde unfruchtbar,&#8230;&#8221; das finde ich überhaupt nicht. Er warnt vor Veränderungen des Urheberrechts zu Lasten der Autoren und der Verlage, also all denen, die Inhalte herstellen, und trifft damit einen empfindlichen Nerv derjenigen, die glauben, dass das Internet die Bedingungen für das Urheberrecht verändern werde. Die Autoren des Heidelberger Appells sehen bestimmt Vorboten einer Einschränkung des Urheberrechts in solchen Sätzen wie diesen: &#8220;Open Access meint, dass diese [= die wissenschaftliche, Anm. d. Red. =der Website open-access.net w.] Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind,&#8221; auf auf <a href="http://www.open-access.net" rel="nofollow">http://www.open-access.net</a> zu lesen. Vielleicht meinen die Autoren dieses Satzes etwas anderes, mehr oder weniger als dieser eine Satz wiedergibt. Aber auch hier wird mit dieser Meinung über die Herstellung von Inhalten erkennbar, dass die Tätigkeit von Autoren, Herausgebern und Verlagen unterschätzt wird. Sie schreiben auch. &#8220;Reihen, Sammelbände und Periodika werden primär von Wissenschaftlern ediert und inhaltlich betreut, nicht von Verlagen.&#8221; Oft unterstützen aber auch Verlage mit ihrem Knowhow wissenschaftliche Reihen, ganz zu schweigen von der Finanzierung.</p>
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	<item>
		<title>Von: Joachim Losehand</title>
		<link>http://blog.klett-cotta.de/klett-cotta/leser-autoren-verleger-und-herausgeber/comment-page-1/#comment-1959</link>
		<dc:creator>Joachim Losehand</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2009 08:12:27 +0000</pubDate>
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		<description>Reihen, Sammelbände und Periodika werden primär von Wissenschaftlern ediert und inhaltlich betreut, nicht von Verlagen. 

Wenn Sie schreiben, daß &quot;die Debatte um Open-Access übergeht die Aufgabe der Verlage, ihre dienende oder helfende Funktion zwischen Leser und denen die Bücher herstellen&quot; übergehen Sie Ihrerseits folgendes:

Indem Wissenschaftler bspw. ein OA-Journal herausgeben und für dessen Veröffentlichung, Unterhalt, Redaktion usw. zeitlich (und ggf. materiell) aufkommen, werden diese Wissenschaftler selbst verlegerisch tätig. 

Die meisten Wissenschaftler unter 40 haben haben inzwischen - aufgrund der gängigen Praxis wissenschaftl. Verlage, redaktionelle Arbeiten an die Autoren zu delegieren - hinreichend Erfahrung im Erstellen druckreifer Vorlagen bzw. von pdf-Dokumenten, die auch formal ästhetischen Ansprüchen genügen.

Zudem finden sich im Umfeld einer wissenschaftlichen Einrichtung immer Menschen, die die nötigen Basiskenntnisse, die zu Aufbau und Unterhalt einer Internet-Präsenz nötig sind, ganz selbstverständlich als sekundäre Fertigkeit beherrschen. Da - technisch gesehen - tatsächlich &quot;jeder Narr&quot; einen Blog ins Internet stellen kann, wie Marekt Lieberberg in der SZ bedauerte, bietet ein Verlag keine exklusiven technischen oder inhaltlich-fachlichen Kompetenzen, die für die Pflege eines qualitativ hochwertigen kleinen oder mittleren OA-Journals nötig wären.

Das Urheberrecht schützt genuin die Interessen der Urheber und nicht die Investitionen der Vermittler. Die meiner Meinung nach kommunitaristische Grundlegung und Ausrichtung der Wissenschaftsgemeinschaft aufgrund der prinzipiellen Kriterien und Anforderungen wissenschaftlichen Arbeitens darf weder durch die prinzipiell berechtigten ökonomischen Interessen der Vermittler, noch durch individualistische Ansprüche der wissenschaftlichen Urheber aufgeweicht oder ausgehebelt werden.

Die Arbeitsgewohnheiten der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft ändern sich und sind durch den technischen Fortschritt im Wandel begriffen, sofern sie diesen Fortschritt nicht selbst anstoßen (siehe die Entwicklung des Hypertexts).

Es ist sicherlich plausibel und vernünftig, dem einzelen Fachwissenschaftler die Wahl des Publikationsortes/-vermittlers zu überlassen - und das nicht aus individualrechtlichen Überlegungen heraus. Haben wir die gobale Entwicklung wissenschaftlicher Veröffentlichungspraxis und -rezeption im Blick, ist es für den Wissenschaftsstandort Deutschland wenig aussichtsreich, die Veröffentlichung eines &quot;digitalen Belegexemplares&quot; über Open Access parallel zu einer Printpublikation in einem Verlag vor allem darum zu verhindern, weil Verlage ihr Überleben alleine im Festhalten an alten Geschäftsmodellen und der vertraglichen Übertragung exklusiver Rechte sichern zu können glauben.

Der &quot;Heidelberger Appell&quot; und die seitens der Befürworter eingebrachten Argumentationen sind im Grunde unfruchtbar, weil weder die internationale Entwicklung noch die veränderten Nutzerinteressen zur Sprache kamen. Er nützt den deutschen Verlagen nicht, weil er suggeriert, man müsse nur die Interessen der Urheber und Vermittler gesetzlich stärken, um den durch das Internet eingeleiteten Paradigmenwechsel aufhalten zu können. A la longe ist diese Strategie schlichtweg zum Scheitern verurteilt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Reihen, Sammelbände und Periodika werden primär von Wissenschaftlern ediert und inhaltlich betreut, nicht von Verlagen. </p>
<p>Wenn Sie schreiben, daß &#8220;die Debatte um Open-Access übergeht die Aufgabe der Verlage, ihre dienende oder helfende Funktion zwischen Leser und denen die Bücher herstellen&#8221; übergehen Sie Ihrerseits folgendes:</p>
<p>Indem Wissenschaftler bspw. ein OA-Journal herausgeben und für dessen Veröffentlichung, Unterhalt, Redaktion usw. zeitlich (und ggf. materiell) aufkommen, werden diese Wissenschaftler selbst verlegerisch tätig. </p>
<p>Die meisten Wissenschaftler unter 40 haben haben inzwischen &#8211; aufgrund der gängigen Praxis wissenschaftl. Verlage, redaktionelle Arbeiten an die Autoren zu delegieren &#8211; hinreichend Erfahrung im Erstellen druckreifer Vorlagen bzw. von pdf-Dokumenten, die auch formal ästhetischen Ansprüchen genügen.</p>
<p>Zudem finden sich im Umfeld einer wissenschaftlichen Einrichtung immer Menschen, die die nötigen Basiskenntnisse, die zu Aufbau und Unterhalt einer Internet-Präsenz nötig sind, ganz selbstverständlich als sekundäre Fertigkeit beherrschen. Da &#8211; technisch gesehen &#8211; tatsächlich &#8220;jeder Narr&#8221; einen Blog ins Internet stellen kann, wie Marekt Lieberberg in der SZ bedauerte, bietet ein Verlag keine exklusiven technischen oder inhaltlich-fachlichen Kompetenzen, die für die Pflege eines qualitativ hochwertigen kleinen oder mittleren OA-Journals nötig wären.</p>
<p>Das Urheberrecht schützt genuin die Interessen der Urheber und nicht die Investitionen der Vermittler. Die meiner Meinung nach kommunitaristische Grundlegung und Ausrichtung der Wissenschaftsgemeinschaft aufgrund der prinzipiellen Kriterien und Anforderungen wissenschaftlichen Arbeitens darf weder durch die prinzipiell berechtigten ökonomischen Interessen der Vermittler, noch durch individualistische Ansprüche der wissenschaftlichen Urheber aufgeweicht oder ausgehebelt werden.</p>
<p>Die Arbeitsgewohnheiten der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft ändern sich und sind durch den technischen Fortschritt im Wandel begriffen, sofern sie diesen Fortschritt nicht selbst anstoßen (siehe die Entwicklung des Hypertexts).</p>
<p>Es ist sicherlich plausibel und vernünftig, dem einzelen Fachwissenschaftler die Wahl des Publikationsortes/-vermittlers zu überlassen &#8211; und das nicht aus individualrechtlichen Überlegungen heraus. Haben wir die gobale Entwicklung wissenschaftlicher Veröffentlichungspraxis und -rezeption im Blick, ist es für den Wissenschaftsstandort Deutschland wenig aussichtsreich, die Veröffentlichung eines &#8220;digitalen Belegexemplares&#8221; über Open Access parallel zu einer Printpublikation in einem Verlag vor allem darum zu verhindern, weil Verlage ihr Überleben alleine im Festhalten an alten Geschäftsmodellen und der vertraglichen Übertragung exklusiver Rechte sichern zu können glauben.</p>
<p>Der &#8220;Heidelberger Appell&#8221; und die seitens der Befürworter eingebrachten Argumentationen sind im Grunde unfruchtbar, weil weder die internationale Entwicklung noch die veränderten Nutzerinteressen zur Sprache kamen. Er nützt den deutschen Verlagen nicht, weil er suggeriert, man müsse nur die Interessen der Urheber und Vermittler gesetzlich stärken, um den durch das Internet eingeleiteten Paradigmenwechsel aufhalten zu können. A la longe ist diese Strategie schlichtweg zum Scheitern verurteilt.</p>
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