Die Rückgabe afrikanischer Kulturgüter an afrikanische Staaten

Eben hat die Redaktion uns das neue Heft des MERKURS zurückgegeben und uns nachdrücklich auf den Artikel von Patirck Bahners hingewiesen, der im neuen März-Heft 2019 über die Absicht von Präsident Macron berichtet, der Kulturgüter afrikanische Kulturgüter die sich in französischen (und europäischen ) Museen befinden an afrikanische Staaten zurückgeben möchte. Dabei seht der Umfang solcher Restitutionen noch gar nicht fest, aber der Präsident hat das Prinzip verkündet und er wünscht, dass innerhalb von fünf Jahren dafür die Bedingungen erfüllt werden:

Gerade erschienen:
Patrick Bahners, Französisches Ausleerungsgeschäft. Der „Bericht über die Restitution afrikanischen Kulturerbes“
in: MERKUR, Heft 03 / März 2019 – Heft 838, S. 6-17.

Patrick Bahners beginnt mit einer Forderung der Gelben Westen: „Frankreich muss den afrikanischen Völkern die unrechtmäßig erworbenen Güter zurückgeben.“ S. 5. Und er erinnert an ein Interview mit Achille Mbembe, der eine Parallele zwischen dem Schutz von Kulturgütern und de Management der Flüchtlingsbewegung hergestellt hatte: wie wolle man „Kunst- und Menschenfreund“ sein, ohne beide Themen zusammenzusehen? Bahners erinnert an die hier oben zitierte Rede von Emmanuel Macron am 28. November 2018 in Ouaga und an den Bericht über die Rückgabe der Kulturgüter, den Macron im März 2018 in Auftrag gegeben hatte, den er ein „bürokatisches Dokument“ nennt.

Auf dem Frankreich-Blog > Die Restitution des afrikanischen Kulturerbes – 4. März 2019

Der Bericht ist mehr eine Interpretation der Absichten Macrons und die beiden Autoren lassen durchblicken, dass hier ein „historisches Zeitfenster“ zu nutzen sei. Die Ankündigung Macrons könnte Folgen für viele andere Museen nicht nur in Frankreich haben. Macht er wirklich innerhalb von fünf Jahren Ernst mit seinem Vorhaben, dann müssten andere europäische Museen sich fragen lassen, wie haltet ihr es mit dem Besitzrecht afrikanischer Kunstgüter? Bahners, S. 8:

„Das Eigentum an allen Museumsgegenständen, die vor 1960 im Auftrag des französischen Staates, von Akteuren des Staates oder auch nur mit Geld des Staates aus Afrika abtransportiert wurden, soll, das schlägt der Bericht vor, an die Staaten übergehen, die sich heute dort befinden, wo die Dinge hergestellt wurden.“

Natürlich gibt es einen Vorbehalt der Museen hinsichtlich des universalen Zugangs zur Kunst, diesen für alle zu sichern… aber gerade deswegen ist Macrons Vorschlag so aufsehenerregnd. Die Académie des Beaux-Arts war folglich auch entsetzt und gab zu Protokoll, on „tient à réaffirmer le principe intangible d’inaliénabilité des collections nationales“ > Restitution du patrimoine culturel africain : la position de l’Académie des beaux-arts – Präsident Macron dürfte sich über diese Stellungnahme nicht gewundert haben, stellte er diese Ansicht doch mit seiner Rede in Ougada in Frage.

Patrick Bahners zitiert eine lesenswerte Abhandlung von K. H. Heydenreich: > Darf der Sieger einem überwundenen Volke Werke der Literatur und Kunst entreißen? Eine völkerrechtliche Quästion, in: Deutsche Monatsschrift, Bd. 2, August 1798, S. 290?295: „Und ich kann nicht anders, als es für ein Verbrechen gegen die Menschheit erklären, wenn der besiegten Nation nationale Meisterwerke der schönen Kunst geraubt werden“,die wenn ihre Schlussfolgerungen immer beherzigt worden wäre, vielen Ländern viele Probleme erspart hätten.

Bisher gründeten Präsidenten neue Museen und setzen sich damit Denkmäler: „Pompidou mit dem Musée de l’art moderne, Giscard mit dem Musée d’Orsay, Mitterrand mit dem Grand Louvre und Chirac mit dem Musée du Quai Branly.“ (Bahners, S. 16) Emmanuel Macron hat sich für einen anderen Weg entschieden und wolle, so Bahners, das Universalmuseum auflösen: „Dem Centre Pompidou folgt die Macron-Zentrifuge.“