Während ich immer noch Peter Kaedings Buch über Cotta > Die Hand über der ganzen Welt. Johann Friedrich Cotta – Der Verleger der deutschen Klassik lese, geht es parallel zu dieser Lektüre um die Frage > Digital und kostenlos? Open Access. Eigentlich ging es zunächst nur um den > Heidelberger Appel, dann hat sich hier die > Diskussion immer mehr um Open Access gedreht, wobei es ja in einem gewissen Sinn auch um die Publikationsfreiheit geht, die Roland Reuß im Sinn hat. Zur gleichen Zeit lese ich, wie Cotta sich beim Wiener Kongress im Namen der 81 auf der Leipziger Buchmesse vertretenen Buchhandlungen für die Rechte der Verleger und Schriftsteller einsetzt. In Wien kommt es aber nicht zu konkreten Beschlüssen. Immerhin: „Artikel 18 der Bundesakte“ legt fest: „Die Bundesversammlung wird sich, bei ihrer ersten Zusammenkunft, mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen.“ (zi. bei P. Käding, S. 310) Vielleicht dürfen wir nicht alle Geschäftsfelder miteinander vermengen, ich habe bisher eher nur die Rechte der Autoren in einem eher allgemeinen Sinn – und nicht nur im wissenschaftlichen Bereich – im Blick, und das passt vielleicht gar nicht direkt zum Anliegen von Open Access. Die Kommentare zu den letzten Beiträgen auf diesem Blog vermitteln einige Einsichten, wobei auch die individuelle Entscheidung der Autoren und die prinzipielle Wahrung ihres Urheberrechts – das aber durch die beliebige Verwendung ihrer Texte nicht so ganz gewahrt scheint, unterstrichen wird.