Stephan Detjen und Maximilian Steinbeis haben in ihrem gerade erschienenem Buch > Die Zauberlehrlinge. Der Streit um die Flüchtlingspolitik und der Mythos vom Rechtsbruch die Rede von der „Herrschaft des Unrechts“ hinsichtlich der Ankunft im Sommer 2015 von 890.000 Menschen, die als Asylsuchende nach Deutschland kamen, nachgeprüft und enttarnen sie als eine Mär. Dabei halten sich beide Autoren an Regeln, ganz so wie es die Aufgabe von Journalisten ist, wenn sie von der Beurteilung oder Stellungnahme zu einem Sachverhalt etwas hören und sich erst einmal vergewissern (sollten), wo die gehörte Beurteilung herstammt und dann in einem zweiten Schritt, wie sie einzuordnen ist: Wer hat sie formuliert in Bezug worauf… Ist diese Beurteilung richtig, ist sie fundiert oder wird lediglich eine Meinung ausgedrückt? Ganz abgesehen davon, mehrere unabhängige Quellen der Info zu prüfen…
Das Video zu diesem Beitrag: > Nachgefragt: Stephan Detjen, Maximilian Steinbeis, Die Zauberlehrlinge. Der Streit um die Flüchtlingspolitik und der Mythos vom Rechtsbruch – 20. Mai 2019
Unter der Überschrift Die Krise spitzt sich zu erinnern beide Autoren an den Tod von etwa 800 Menschen 180 Kilometer vor den Küsten Europas am 19. April 2015. Diese Tragödien betreffen uns alle in Europa .Vgl. > La mort des enfants dans la Méditerranée: Le député Pierre-Yves Le Borgn’ écrit au Premier ministre: “Mais dans quel monde de folie, de lâcheté et d’irresponsabilité sommes-nous ?” > www.france.blog.info – 4. Februar 2016.
Vielen, die der Politik der Bundesregierung kritisch gegenüberstehen, kam der Spruch von der „Herrschaft des Unrechts“ als Unterstützung für ihre eigenen Ziele sehr gelegen, konnte doch so die Kritik an der Bundesregierung, die im Sommer 2015 die Grenzen für die Asylsuchenden geöffnet hatte, nochmal verstärkt werden. Und dann kamen noch die dazu, die diesen Spruch ungeprüft übernahmen. Horst Seehofer verlieh diesem Spruch kurz vor dem Aschermittwoch 2018 seinen ministeriellen Segen. War das nur ein Aufgalopp, eine Überspitzung, von der man sagen kann, er sei falsch verstanden worden? Ob er eine Entschärfung seiner Granate vorhatte? Wegen eines bedauerlichen Zugunglücks fiel seine (Entschärfungs-)Rede aus. Die Granate hat sich also verselbständigt: S. 20-26, S. 29-33. Der Spruch von der „Herrschaft des Unrechts“, so hätte Seehofer vielleicht sagen können, sei ein Zitat gewesen: Ulrich Vosgerau, ein Kölner Staatsrechtsdozent, (oder die Redaktion?) hatte so seinen Beitrag in der Zeitschrift Cicero (12/2015) überschrieben. (Vgl. auch S. 167 ff.)
Die Quelle dieser Behauptung ist also gefunden, nun können Detjen und Steinbeis in ihrem Buch detailliert erklären, welche Karriere dieser Spruch macht: wer ihn (ungeprüft) übernahmt, wer daraus politisches Kapital (für sich) schlug, wer für seine Zwecke ihn mit welchen Folgen für die Politik in Deutschland einsetzt.
Aber vorher geht es doch erst mal um die Frage, ob der Spruch überhaupt stimmt? Vgl. S. 20-88. Ist die Öffnung der Grenzen im Sommer 2015 zu Unrecht erfolgt? Welche Fehler könnte die Bundesregierung begangen haben? Hat sie geltendes Recht missachtet? Man könnte ja auch, wie dies in Fällen jedweder Vergehen Usus ist, danach fragen, aus welchen Motiven die Bundesregierung gehandelt hat? Aber vorher sollte man doch noch einmal ganz genau hinsehen, ob überhaupt ein Vergehen vorliegt: vgl. S. 61 und S. 82: Der Hauptvorwurf, die Grenzen geöffnet zu haben, entbehrt jeder Grundlage, weil die Grenzen offen waren. Man hätte der Bundesregierung vorwerfen können, diese nicht geschlossen zu haben, aber sie zum Rechtsbruch aufzufordern, wollte man wohl auch wieder nicht, das hat hat man natürlich versucht… An dieser Stelle ist das letzte Wort noch lange nicht gesagt.
Um es gleich zu sagen: Detjen und Steinbeis rechtfertigen keineswegs das Verhalten der Bundesregierung, sondern nennen ihre Versäumnisse: „Die Bundesregierung hat viel zu lange geglaubt, das Problem vernebeln und sich alle Optionen offen halten zu können, anstatt öffentlich aufzuklären darüber, auf welche rechtlichen Vorgaben sie ihr Tun und Unterlassen gründet.“ (S. 231) In der Tat, die Regierung, und allen voran Bundeskanzlerin Merkel, hat auf dem Höhepunkt der Welle, die 2015 so viel die Asylsuchenden nach Deutschland brachte, die Chance, eine fundierte Erklärung abzugeben, wie die Regierung in dieser Situation zu handeln gedenkt, verpasst. Die beiden Autoren kritisieren im gleichen Absatz auch die Rechtswissenschaft „ihre eigenen Binnenkonflikte und ihre Ambivalenzen gegenüber dem Europarecht“. (ib.) Damit nicht genug, auch die Medien müssen sich von Detjen und Steinbeis vorhalten lassen, von der „Kraft der Erzählung von der angeblichen Herrschaft des Unrechts“ fasziniert gewesen zu sein, weil sie „teils zu rechercheschwach und desinteressiert an den Komplexitäten des Europarechts“ waren. Und dann wird der gleiche Vorwurf an den Bundestag und überhaupt an die Wissenschaft vom öffentlichen Recht, an die Asyl- und Migrationsforschung (S. 23 f.) adressiert, die alle die juristisch so notwendige Aufklärung nicht richtig auf dem Schirm hatten. Wie konnte es dazu kommen? Detjen und Steinbeis glauben, dass Deutschland sich vor 2015 als „vermeintlich vor Flüchtlingsmigration sicheres Binnenland in der Mitte Europas bequem gemacht“ hatte. Zwar standen die europäische Asylpolitik auf der Agenda, aber die Reform ihrer Rahmenbedingungen wurde stets verschoben, möchte man hinzufügen.
In der Sache selbst stellen Detjen und Steinbeis der Bundesregierung ein eher günstiges Zeugnis aus. Die europäischen Vorgaben einschließlich Dublin III mit dem Art. 17 ließen ihr keine andere Wahl, als Asylsuchende bei offenen Binnengrenzen aufzunehmen. In den Wochen, als der Zustrom nach Deutschland im Herbst 2015 ganz besonders anschwoll, hat die Bundesregierung die Grenzkontrollen und eine damit verbundene Einführung der Schließung der Grenzen geprüft: S. 67-81. Zunächst ging es um das „Wie“ der Grenzschließung, dann merkten die Beteiligten, das es auch um das „Ob“ ging und die Runde unter dem Innenminister de Maizière musste sich von den Juristen lassen, dass Dublin III Zurückweisungen an der Grenze nicht erlaube. S. 136 f: Wer einreist kann nicht weggeschickt werden und möchte man das doch tun, muss man prüfen aber innerhalb der Fristen, dauert die Prüfung zu lange (§ 16 Asylgesetz), darf der Asylsuchende bleiben.
Drei Kapitel in diesem Buch: Kapitel 4. Ausnahmezustand und 5. Selbstermächtigung Kapitel 6: Eine politische Entscheidung enthalten Betrachtungen darüber, wie die Zunft der Staatsrechtslehrer in Deutschland auf die Ereignisse im Sommer 2015 reagierte. Hier wird von den beiden Autoren offengelegt, wie es dazu kommen konnte, dass viele Juristen das Europarecht nicht so recht im Blick hatten und folglich, so darf man hinzufügen, der Mär von der „Herrschaft des Unrechts“ nicht geschlossen und resolut entgegentraten.
In den beiden folgenden Kapiteln 8 und 9 werden u. a. die Reaktionen der AfD untersucht. Kapitel 7: Der Wille des Volkes nennt u.a. Klage, die die AfD beim Bundesverfassungsgericht einreichte, die das Gericht im Dezember 2018 für unzulässig erklärte. Wieder geht es um die Öffnung der offenen Grenzen. Aber anstatt auf den Sachverhalt einzugehen und ihn zu klären, ließ das Gericht verlauten und wird von den beiden Autoren so zitiert: „Zu einer solchen abstrakten Rechtmäßigkeitskontrolle sei die Organklage nicht da.“ (S, 163)
Noch einen Autor nehmen Detjen und Steinbeis ins Visier: Robin Alexander und sein Bestseller Buch Die Getriebenen. Wieder geht es um die Öffnung der (offenen) Grenzen und das Bedauern, das das Kanzleramt sich vorsätzlich über die Dublin-Regeln hinweggesetzt habe. Die Uminterpretation der Umstände und die Verkennung des EU-Rechts, Steinbeis und Detjen zitieren Alexander mit den Worten „Die Flüchtlinge hätten nach den EU-Regeln nicht nach Deutschland kommen dürfen,“ (S.191) Man behauptet etwas und nimmt gerne in Kauf, dass die Info als Tatsache statt als Meinung verstanden wird. Hat sich die Information erst einmal als Tatsache beim Leser festgesetzt, kann man mit Gegenmaßnahmen anfangen. Mit solchen Behauptungen, deren beabsichtigte Aussagen schwere Folgen haben können, kann es passieren, dass man in die Nähe der neudeutsch Fake News gerät. Hier erinnert unsere Redaktion an ein jüngst erschienenes Buch bei Klett-Cotta, dass sich mit Defiziten der Wahrheit vornehmlich in den Medien beschäftigt:
> Lesebericht: Michiko Kakutani, Der Tod der Wahrheit – 25. April 2019.
Michiko Kakutani
> Der Tod der Wahrheit
Gedanken zur Kultur der Lüge
Aus dem Amerikanischen von Sebastian Vogel
(Orig.: The Death of Truth. Notes on Falsehood in the Age of Trump)
1. Aufl. 2019, ca. 200 Seiten, gebunden mit Schutzumschlag, Lesebändchen
ISBN: 978-3-608-96403-5
Kapitel 10 Die Rechtsbruch-Erzählung und die Herrschaft des Rechts liest sich wie eine Schlussbemerkung, in der die Folgen der Rede von der „Herrschaft des Unrechts“ zusammengefasst werden. Flüchtlinge selber werden in eine Unrechtssituation versetzt, das wäre eigentlich ein Ergebnis der Würdigung ihrer Situation, aber Detjen und Steinbeis verstehen das Gerede und Geraune von der „Herrschaft des Unrechts“ als einen Ausgangspunkt, (vgl. S. 228) der jedes rechtstaatliches Verfahren von vorneherein ablehnt.
Auch auf unserem Blog:
„Mit ihnen reden, sie stellen, ihre Argumente untersuchen, ganz einfach ihnen zeigen, dass sie mit ihren Parolen nicht durchkommen, unaufgeregt aber hart in der Sache mit ihnen streiten und dabei unsere Streitkultur renovieren, die auch unter der GroKo gelitten hat, das alles wird die Neurechten am besten wieder zurückdrängen. Das ist die Quintessenz aus diesem Buch und aus unserem Gespräch, in dem Per Leo sehr einleuchtend seine und die Argumente seiner Mitautoren Maximilian Steinbeis und Daniel-Pascal Zorn erklärt hat:
Meine Fragen: Ratgeber oder Leitfaden?“ > Nachgefragt: P. Leo, M. Steinbeis, D.-P. Zorn, Mit Rechten reden – 21. Februar 2018
Per Leo, Maximilian Steinbeis, Daniel-Pascal Zorn
> Mit Rechten reden
Ein Leitfaden
1. Aufl. 2017, 183 Seiten, Klappenbroschur
ISBN: 978-3-608-96181-2
… oder gar nicht mit ihnen reden, weil sie ja mit sich selber genug zu tun haben:
„Nach dem > Lesebericht: Jörg-Uwe Albig, Zornfried folgt heute der Beitrag Nachgefragt mit dem Video-Interview, das unsere Redaktion mit Jörg-Uwe Albig auf der Leipziger Buchmesse geführt hat und das unser > TV-Team aufgezeichnet hat. Das Gespräch war eine guter Anlass, nachzufragen, ob unsere Beobachtungen im Lesebericht stimmen… “ > Nachgefragt: Jörg-Uwe Albig, Zornfried – 27. März 2019
Jörg-Uwe Albig,
> Zornfried
1. Aufl. 2019, 159 Seiten, gebunden mit Schutzumschlag
ISBN: 978-3-608-96425-7
Stephan Detjen, Maximilian Steinbeis
Die Zauberlehrlinge
Der Streit um die Flüchtlingspolitik und der Mythos vom Rechtsbruch
1. Aufl. 2019, ca. 176 Seiten, Klappenbroschur
ISBN: 978-3-608-96430-1
Zu diesem Thema vgl. auf > www.france-blog.info: > Les réfugiés, les migrants, les demandeurs d’asile et les droits de l’homme. Une interview de la Présidente de la CNCDH > www.france.blog.info – 28. Januar 2016 von H. Wittmann